Terms & conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Homestaging vom See eG handelnd unter der Marke „SILCORA Homes“ (nachfolgend „Anbieter“)

für die kurzzeitige Überlassung von Apartments zur Beherbergung / Vermietung auf Zeit

Stand: 01.02.2026

Anbieter/Impressum:

Homestaging vom See eG | Mühlenweg 23 | 88633 Heiligenberg |

Tel. +49 160 95851786 | kontakt@silcora.de |

Rechtsform: eingetragene Genossenschaft (eG) | Vorstand: Isabell Adolph

Genossenschaftsregisternummer: Amtsgericht Freiburg i.Br. | GnR 700227

USt-Ident: DE457483568 Finanzamt Überlingen

Mitglied im Prüfungsverband: Deutschen Interessenverband der Kleingenossenschaften e.V |

Peiner Landstraße 217 | 31135 Hildesheim | www.divk.de

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung/Vermietung auf Zeit sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen des Anbieters.
  2. Abweichende Bedingungen des Gastes gelten nur, wenn der Anbieter deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt.
  3. Bei Buchungen über Drittplattformen gelten ergänzend deren Bedingungen; diese AGB gelten zusätzlich, soweit Plattformregeln nicht abschließend sind und zwingendes Recht nicht entgegensteht.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Prüfpflicht, Buchungsberechtigung

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchung bestätigt oder eine Sofortbuchung annimmt.
  2. Vertragspartner sind Anbieter und Gast. Bucht ein Dritter für den Gast, haftet er zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner, soweit er dies erklärt oder sich dies aus den Umständen ergibt.
  3. Der Gast hat die Buchungsbestätigung unverzüglich zu prüfen; offensichtliche Abweichungen sind binnen 24 Stunden mitzuteilen, andernfalls gilt der Inhalt als vereinbart.
  4. Die buchende Person muss volljährig sein (mindestens 18 Jahre) und während des gesamten Aufenthalts selbst anwesend sein. Buchungen für Dritte („Third-Party-Buchungen“) sind nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, einen geeigneten Alters- und Identitätsnachweis zu verlangen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Kurtaxe/Tourismusabgabe

  1. Der Anbieter stellt die gebuchte Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum bereit und erbringt die vereinbarten Leistungen.
  2. Der Gast hat die vereinbarten Preise sowie Zusatzleistungen (z. B. Endreinigung, Haustiergebühr, Late Check-in/Out, Kaution/Deposit, Schadenspauschalen) zu zahlen.
  3. Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – vor Anreise fällig. Der Anbieter kann die Schlüssel-/Zutrittsfreigabe bis zur vollständigen Zahlung verweigern.
  4. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  5. Soweit in der jeweiligen Gemeinde eine Kurtaxe/Tourismusabgabe anfällt, ist der Gast verpflichtet, diese zusätzlich zum Übernachtungspreis zu entrichten. Der Anbieter ist berechtigt und – soweit anwendbar – verpflichtet, die Abgabe im Namen der Gemeinde einzuziehen und abzuführen. Die Höhe richtet sich nach der jeweils gültigen kommunalen Satzung; die Abgabe kann gesondert ausgewiesen und berechnet werden.

§ 4 Belegung / Personenanzahl, Zustimmung, Zubuchung, Verifikation

  1. Die Unterkunft darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Anzahl von Personen belegt werden.
  2. Eine höhere Belegung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig und kann kostenpflichtig sein; Zustimmung und Zuschlag können im Buchungs-/Check-in-Prozess als Zusatzleistung erfolgen.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, die Einhaltung der gebuchten Personenzahl im rechtlich zulässigen Rahmen zu verifizieren (z. B. Check-in-Prozess, Zutrittsprotokolle eines Smartlocks, nicht-invasive Sensorik gemäß § 10).

§ 5 Hausordnung, Ruhezeiten, Partys, Müll, Abreisezustand, Zutritt

  1. Der Gast hat Unterkunft und Inventar pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten. Partys/Events sind untersagt.
  2. Es gelten Ruhezeiten von 22:00–07:00 Uhr (sofern Hausordnung/WEG nichts Abweichendes bestimmt). In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme geboten.
  3. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann der Anbieter nach Abmahnung außerordentlich kündigen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
  4. Die Unterkunft ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Geschirr ist gespült und eingeräumt zu hinterlassen, Lebensmittelreste sind zu entsorgen, und der Müll ist gemäß Hausordnung in die vorgesehenen Behälter zu trennen/zu entsorgen. Bei groben Verunreinigungen oder unsachgemäßer Müllentsorgung behält sich der Anbieter die Berechnung eines zusätzlichen Reinigungsaufwands vor.
  5. Der Anbieter oder dessen Beauftragte sind berechtigt, die Unterkunft bei Gefahr im Verzug (z. B. Wasser-/Brandschaden), zur Abwehr erheblicher Störungen (z. B. begründeter Verdacht auf Party/Verstöße) oder zur Durchführung dringender Reparaturen zu betreten. Soweit möglich, wird der Gast vorab informiert. Bei Aufenthalten über 7 Nächte kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung Zutritt für Zwischenreinigung/Inspektion verlangen, soweit dies zur Objektpflege erforderlich ist.

§ 6 Rauchverbot – Schadenspauschale & Alarmkosten

  1. In der Unterkunft gilt absolutes Rauchverbot. Das umfasst Tabak, E-Zigaretten/Vapes, Shisha, erhitzte Tabakprodukte sowie Cannabis und vergleichbare Produkte.
  2. Bei Verstoß schuldet der Gast pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 280,00 €. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten (z. B. Sonderreinigung, Textilersatz, Umsatzausfall).
  3. Wird durch das Verhalten des Gastes (insb. Rauchen, Manipulation von Meldern, unsachgemäße Nutzung von Geräten) ein Feueralarm ausgelöst oder ein Feuerwehreinsatz erforderlich, trägt der Gast sämtliche dadurch verursachten Kosten (Einsatz-/Folgekosten, Wiederherstellung des Betriebszustands), soweit er dies zu vertreten hat.
  4. Kann die Unterkunft wegen starken Rauchgeruchs am Folgetag nicht vermietet werden, kann zusätzlich eine weitere Nacht zum jeweils gültigen Tarif berechnet werden, soweit der Gast dies zu vertreten hat.
  5. Bei erheblichen/fortgesetzten Verstößen ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 7 Tiere

  1. Tiere sind nur in vorher genehmigten Ausnahmefällen (Textform) erlaubt und kostenpflichtig (Gebühr gemäß Buchung/Preisliste).
  2. Werden Tiere ohne Genehmigung untergebracht, kann der Anbieter neben weitergehenden Ansprüchen eine Reinigungspauschale berechnen, mindestens 50,00 € bis maximal 200,00 €, und/oder außerordentlich kündigen.

§ 8 Registrierung / Ausweisdaten, Identität

  1. Der Gast ist verpflichtet, im Check-in-Prozess die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Identitäts-/Ausweisdaten bereitzustellen (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweisnummer), soweit rechtlich zulässig. Der Anbieter kann den Zutritt verweigern, solange diese Angaben nicht vorliegen.
  2. Offensichtlich falsche Angaben zur Identität können zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Der Anbieter behält sich vor, bei Verdacht auf Identitätsmissbrauch rechtliche Schritte zu prüfen.

§ 9 Inventar/Eigentum, Entwendung, Haftung des Gastes

  1. Sämtliche Gegenstände in der Unterkunft (Möbel, Geräte, Küchen-/Bad-Inventar, Textilien, Dekoration, Technik etc.) sind Eigentum des Anbieters bzw. des jeweiligen Eigentümers/Betreibers und sind nicht durch die Übernachtungsgebühr abgegolten.
  2. Der Gast haftet in vollem Umfang für Verlust/Entwendung sowie Beschädigung von Inventar, soweit er oder Personen, die seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind (Mitreisende/Besucher), dies zu vertreten haben.
  3. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert (inkl. Beschaffung/Versand/Arbeitsaufwand) berechnet.
  4. Bei Verdacht auf Entwendung oder vorsätzliche Beschädigung behält sich der Anbieter vor, die Angelegenheit rechtlich zu prüfen und ggf. zur Anzeige zu bringen.

§ 10 Elektronische Kontrolle & WLAN-Protokollierung – Datenschutz

  1. Zum Schutz der Unterkunft, zur Einhaltung der Hausordnung sowie zur Schadensprävention nutzt der Anbieter nicht-invasive Sensorik. Erfasst werden u. a. Lärmpegel (nur dB-Werte), Rauchindikatoren, Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie Belegungsindikatoren.
  2. Es werden keine Innenkameras und keine Audioaufzeichnungen eingesetzt.
  3. Richtwerte für Lärmpegel: tagsüber max. 75 dB, nachts max. 70 dB, jeweils unter Berücksichtigung der Ruhezeiten (§ 5).
  4. Bei Nutzung des bereitgestellten WLAN/Netzwerks können aus Sicherheits- und Missbrauchspräventionsgründen Verbindungsdaten verarbeitet werden (z. B. Zeitpunkt, Dauer, IP-Adresse, Geräte-Kennungen wie MAC-Adresse, Datenvolumen). Inhalte der Kommunikation werden nicht mitgeschnitten. Der Anbieter kann automatisierte Sicherheits-/Inhaltsfilter einsetzen.
  5. Details zu Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Anbieters.

§ 11 Schlüssel/Smartlock, Verlust – Schließanlage

  1. Schlüssel/Transponder/Zugangscodes sind sorgfältig zu verwahren und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
  2. Bei Verlust trägt der Gast die Kosten der Wiederherstellung/Neucodierung; soweit erforderlich auch die Kosten eines Schloss-/Zylinderwechsels bis hin zum Austausch/Anpassung einer Schließanlage (z. B. Haus-/Anlagenzugang), inklusive Arbeitszeit, Anfahrt und Material, soweit der Gast dies zu vertreten hat.

§ 12 Internet/WLAN – Freistellung

Die Nutzung eines bereitgestellten Internetzugangs erfolgt auf eigenes Risiko. Der Gast darf ihn nicht zu rechtswidrigen Zwecken nutzen (insb. illegales Filesharing/urheberrechtswidrige Downloads). Der Gast stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidriger Nutzung resultieren, und ersetzt dem Anbieter hieraus entstehende Kosten.

§ 13 Eingebrachte Sachen des Gastes

Für eingebrachte Sachen des Gastes übernimmt der Anbieter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig; sie gelten ausdrücklich nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 ff. BGB. Dies gilt auch für Wertgegenstände, die in der Unterkunft verwahrt oder zurückgelassen werden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

§ 14 Rücktritt/Stornierung, No-Show

Es gelten die in der Buchungsbestätigung/Rate angegebenen Stornierungsbedingungen. Soweit keine abweichende Regelung vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Gast bleibt stets der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 15 Buchungsfehler/Überbuchung

  1. Kann die gebuchte Unterkunft ausnahmsweise nicht bereitgestellt werden, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
  2. Eine Ersatzunterkunft wird – wenn überhaupt – nur auf Kulanz angeboten; für den Gast entstehen dadurch keine Aufpreise.
  3. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; zwingende Haftung (insb. Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit sowie Leben/Körper/Gesundheit) bleibt unberührt.

§ 16 Haftung des Anbieters

  1. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit zulässig – auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

§ 17 Gerichtsstand / Rechtswahl

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – das Amtsgericht Überlingen